Zuschuss:

 

Alle Eltern haben die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung gem.§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch -Achtes Buch- (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz) beim 

PiB- Bremen oder dem zuständigen Landkreis zu stellen.  

 

 

Betreuungszeiten Montag bis Freitag

nach Vereinbarung.